Im Auftrag der Bauherren übernimmt unser Büro die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung – BaustellV §3 und RAB 30 für Baustellen auf denen mehrere Arbeitgeber tätig werden in der Planungs- und Ausführungsphase. Ziel ist es den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf Baustellen Beschäftigten zu gewährleisten.