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  • SICHERHEITS– UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATOR

    Im Auftrag der Bauherren übernimmt unser Büro die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung – BaustellV §3 und RAB 30  für Baustellen auf denen mehrere Arbeitgeber tätig werden in der Planungs- und Ausführungsphase. Ziel ist es den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf Baustellen Beschäftigten zu gewährleisten.